Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fortuna GmbH

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Fortuna GmbH (nachfolgend kurz „Fortuna“ genannt), Im Gewerbegebiet 47, 50767 Köln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde von Fortuna ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Personen, die im Rahmen von schuldrechtlichen Verträgen Lieferungen oder Leistungen bei Fortuna beziehen.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit Fortuna keiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
  4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit Fortuna in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  5. Die rechtliche Unwirksamkeit einer der nachstehenden Klauseln und/oder einer Bestimmung des Liefervertrages lässt die Wirksamkeit der anderen Klauseln unberührt.

§ 2 – Vertragsschluss

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware, entsprechend den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck gemäß der im Liefervertrag vereinbarten Bedingungen.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn Fortuna die Bestellung des Kunden annimmt.
    Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

§ 3 – Leistungsverpflichtungen

  1. Fortuna ist verpflichtet, die bei der Bestellung von beiden Parteien vertraglich vereinbarten Gegenständen, zu leisten.
  2. Fortuna ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
  3. Rohrleitungsbau und –änderungen sowie Grubenaushebungen werden von Fortuna nicht geleistet.
  4. Für angebotene Transporte und Krahnarbeiten bei Tankaufstellungen ist eine freie Zufahrt vorausgesetzt, bis zu maximal 12 Meter freie Krahnauslage vom Straßenende oder eine durch LKW unbedenklich befahrbare Fläche.
  5. Für sämtliche anderen Spezialgeräte für die Werkserfüllung vor Ort hat der Kunde Sorge und die entstandenen Kosten zu tragen.

§ 4 – Lieferverpflichtungen

  1. Erfüllungsort der Lieferungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Empfangsstelle der Ware.
  2. Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrsstörungen, Transportschwierigkeiten, Betriebsstörungen und staatlichen Maßnahmen, wird Fortuna von den Lieferverpflichtungen für die Dauer der Störung und den Umfang derer Auswirkungen befreit.
  3. Fortuna kann Lieferungen durch Dritte ausführen lassen. Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber Fortuna bleiben unberührt.
  4. Die Lieferzeit kann bis zu 6 Wochen betragen.
  5. Im Falle der Warenauslieferung, bei der der Kunde nicht vor Ort ist, ist Fortuna dazu berechtigt, das bestellte Flüssiggas auch in Abwesenheit zu liefern, den Lieferschein selber zu quittieren und diesen per Briefkasteneinwurf, Fax oder E-Mail dem Kunden zukommen zu lassen.
  6. Bei Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Kunden (z.B. fehlendes oder mangelndes Eigentum) muss dieser Fortuna die Transportkosten, angepasst an die Umstände und Entfernung, erstatten. Diese betragen mindestens 178,50€ brutto.
  7. Ferner sind die Transport- und Umstandskosten von Fortuna in Fällen zu erstatten, in welchen eine Belieferung bereits erfolgte, aber kein Stornoauftrag vorlag, als auch in Fällen von Fehlfahrten, die durch den Kunden aufgrund einer Handlung oder Unterlassung zu verschulden sind.

§ 5 – Verkaufspreise

  1. Die angegebenen Gaspreise gelten frei Haus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Angebote von Fortuna sind freibleibend. Bei erschwerten Anfahrten oder nicht einfach zugänglichen Behältern behält sich Fortuna Preisabweichungen vor, welche dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt werden. Der vereinbarte Verkaufspreis kann hierbei von dem angebotenen Internetpreis abweichen. 
  3. Die angebotenen Gaspreise gelten ausschließlich für die aktuelle Kalenderwoche und werden wöchentlich den Marktbedingungen angepasst. 
  4. Die Preise passen sich der jeweils gültigen und gesetzlich vereinbarten Umsatzsteuer an.
  5. CO2-Steuer, Mautgebühren und Umsatzsteuer sind vom Kunden zu tragen.
  6. Angebotspreise gelten nur für den angegebenen Zeitraum.
  7. Bei jeder Gaslieferung ab dem 01.12.2023 wird ein Mautzuschlag in Höhe von mindestens 21,42€ brutto berechnet.
  8. Unabhängig von dem Internetpreis gilt immer der bei der Bestellung mit dem Kunden vereinbarte Verkaufspreis. 

§ 6 – Flüssiggasbehälter als Eigentum des Kunden

  1. Fortuna beliefert ausschließlich Behälter, welche im Eigentum des Kunden stehen. Miettanks sind von einer Belieferung ausgeschlossen. Verbrauchereigene Behälter werden erst nach Erbringen eines gültigen Eigentumsnachweises beliefert.
  2. Der Kunde trägt jegliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der amtlichen Wiederholungsprüfungen des Gasbehälters.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen, Eigentum von Fortuna.
  2. Sollte der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, kann Fortuna jederzeit vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen. Die dadurch entstandenen Kosten sowie alle bis dahin verbrauchten Gasmengen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Erst nach der Bezahlung der Ware geht das Sicherungseigentum auf den Kunden über.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu veräußern oder zu vermischen.

§ 8 – Widerrufsrecht

  1. Kommt ein Vertrag zwischen Fortuna und dem Kunden im Wege des Fernabsatzes oder im Wege eines Haustürgeschäftes zustande, hat der Kunde das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu dem Zeitpunkt zu widerrufen, bis dieser in die Auslieferungstour eingeplant oder von Fortuna bezüglich der Belieferung avisiert wurde.
  2. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder telefonisch mündlich gegenüber Fortuna zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle des wirksamen Widerrufes wird jeglicher bereits entrichtete Kaufpreis Zug um Zug erstattet.
  3. Der Widerruf ist ausgeschlossen, sobald die Ware geliefert und mit anderen Gegenständen im Tank vermischt oder verunreinigt wurde.
  4. Das Widerrufsrecht ist kurz vor der unmittelbaren und während der Belieferung ausgeschlossen. Jegliche dadurch entstandene Umstands- und Transportkosten sind vom Kunden zu tragen.

§ 9 – Zahlungsbedingungen

  1. Überweisung, Barzahlung und Vorkasse werden von Fortuna als Zahlungsarten akzeptiert.
  2. Lieferungen und Leistungen von Fortuna sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig erbracht, wenn Fortuna am Fälligkeitstag darüber verfügen kann.
  3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er der Entgeltforderung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Folge leistet.
  4. Kommt es zu einem Zahlungsverzug, so hat Fortuna, solange dieser nicht beseitigt ist, das Recht, jegliche (Teil-)Lieferungen oder weitere Erfüllungen einzustellen.
  5. Fortuna kann fordern, dass der Kunde während des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5%, über dem aktuell geltenden Basiszins, entrichtet. Unternehmern werden hier 8% fällig. Fortuna behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  6. Jegliche Mahngebühren, die durch den Zahlungsverzug anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
  7. Der Kunde kann gegen Fortuna nur dann von dem Zurückbehaltungsrecht oder der Aufrechnung Gebrauch machen, sofern die Gegenforderung unbestritten ist oder durch rechtskräftige Titel festgestellt wurde.
  8. Beim Rechnungskauf behält sich Fortuna das Recht auf eine Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst vor, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA).
  9. Sollten Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen, ist Fortuna berechtigt, die Lieferung gegen Barzahlung oder Vorkasse vorzunehmen. Zweifel an der Bonität bestehen u.a. insbesondere dann, wenn frühere Verbindlichkeiten von Fortuna nicht bezahlt wurden, ein hohes SCHUFA-Rating vorliegt, über das Vermögen des Kunden Insolvenz eröffnet ist oder ein Antrag auf Insolvenz eröffnet wurde.
  10. Selbst bei einmaligem schweren Zahlungsverzug des Kunden ist Fortuna berechtigt, Folgezahlungen nur per Barzahlung oder Vorkasse zu akzeptieren.
  11. Mit der Bestellung stimmt der Kunde zu, Rechnungen im elektronischen Format zu erhalten. Sollte die Zustellung problematisch oder nicht möglich sein, wird die Rechnung postalisch verschickt.
  12. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen sowie Kontoauszüge auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erheben. Andernfalls gelten die ausgewiesenen Preise und der Behälterbestand als vom Kunden anerkannt.

§ 10 – Betriebssicherheit und Verbot eigenmächtiger Veränderungen

  1. Eigenmächtige Veränderungen sowie Arbeiten an der Gasanlage dürfen lediglich, aufgrund der Betriebssicherheit, von autorisierten Installationsunternehmen, Fortuna oder deren Beauftragten vorgenommen werden. Jegliche eigenmächtigen Veränderungen und Arbeiten Seiten des Kunden sind untersagt.
  2. Sofern Fortuna diese nicht veranlasst hat, ist nach allen Arbeiten an der Gasanlage Fortuna eine Prüfbescheinigung auszuhändigen. Bei unfachmännischen Änderungen ist Fortuna aufgrund der technischen Regeln Flüssiggas verpflichtet, die Gaslieferungen einzustellen. Die Kosten der betriebsbereiten Wiederherrichtung trägt der Kunde.
  3. Sollte die betriebene Gasanlage undicht sein oder in anderer Weise nicht ordnungsgemäß arbeiten, so hat der Kunde die Anlage sofort stillzulegen.
  4. Die Haftung schließt alle Schäden aus, die der Kunde durch verbotswidrige Inbetriebnahme oder fehlerhafte, gewaltsame oder nachlässige Behandlung verursacht hat.

§ 11 – Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Verzug mit der Annahme befindet.

§ 12 – Gewährleistung

  1. Fortuna leistet für Mängel zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  2. Kunden müssen Fortuna offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich oder telefonisch mündlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für die offensichtlichen Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang der Ware.
  4. Garantien im Rechtssinn übernimmt Fortuna nicht.

§ 13 – Haftungsbeschränkung

  1. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung und Verletzung sonstiger Pflichten sind auf die unmittelbaren Schäden begrenzt.
  2. Selbst wenn der Schaden auf einfache Fahrlässigkeit von Fortuna zurückzuführen ist und wesentliche Vertragspflichten nicht verletzt worden sind, sind jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
  3. Sollte der Kunde mittelbare Schäden, insbesondere Vermögensfolgeschäden, von Fortuna fordern, so ist dieser Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
  4. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen von Fortuna nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens einer natürlichen Person.

§ 14 – Anwendung des Rechts

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Fortuna und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt für alle Rechtsstreitigkeiten und Vertragsverhältnisse, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, das Gericht am Sitz von Fortuna.
  2. Soweit nach §38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand am Sitz von Fortuna das Amtsgericht Köln, 50939 Köln.

§ 15 – Datenschutz

Ihre Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.

Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir hin.

Stand: 27.06.2023

Mineralölsteuerhinweis:

3 Abs. 2 MinöStG

Steuerbegünstigtes Flüssiggas darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich

  • (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der MinöStV) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder
  • der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder
  • der Strom- oder Wärmeerzeugung dienen. Jede andere motorische Verwendung hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt.

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